Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

Warum Sie in der privaten Krankenversicherung deutlich mehr für Ihr Geld an Gesundheit bekommen!

Die Kosten der medizinischen Versorgung steigen jedes Jahr, unabhängig davon ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind.

Die Hauptgründe liegen bei längerer Lebenserwartung, neuen Medikamenten und Behandlungsmöglichkeiten.

Gesetzliche vs. Private Krankenversicherung

§ 12 SGB V Behandlung und Medikamente nach verfügbarem Budget Für den Privatversicherten stehen neuste Behandlungsmethoden, mit möglichst wenig Nebenwirkungen zur Verfügung
Sie entscheiden welche Medikamente in Ihren Körper kommen!
Sie entscheiden welcher Arzt Sie behandelt, wenn Sie krank sind!
“Umlageprinzip“ d.h. aktuell finanzieren junge Berufstätige immer mehr Rentner.
(Dies funktioniert nur, da der Staat das System subventioniert)
“Kapitaldeckungsprinzip“ d.h. jeder Versicherte und jede Altersgruppe sorgt für sich vor, indem sie Alterungsrückstellungen bildet. Die (höheren) Gesundheitsausgaben der älteren Generation gehen nicht zu Lasten der jüngeren Generation, denn jede Generation finanziert ihre eigenen Gesundheitsausgaben
Erhöhung des Beitrages Erhöhung des Beitrages (sie haben allerdings die Möglichkeit den Versicherer zu wechseln oder bei Ihrem Versicherer in einen günstigeren Tarif zu wechseln)
Leistungskürzungen durch
„Gesundheitsreformen”
Garantierte Leistung

Bleibt die PKV im Alter bezahlbar?
Älter werden ist nicht wirklich überraschend, sondern einkalkuliert. Der Beitrag wird nämlich unter Berücksichtigung der Lebenserwartung kalkuliert, d.h. in jungen Jahren sind die Beiträge höher als die tatsächlichen Kosten, die später höheren Kosten werden aus diesem angesparten Kapital (“Altersrückstellung (10%)“) bezahlt.

Wenn Sie als Arbeitnehmer rentenversicherungspflichtig sind, zahlt die gesetzliche Rentenversicherung einen Zuschuss.

Der Zuschuss errechnet sich aus dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung und Ihrer Rente. Sie erhalten als Zuschuss den halben Betrag, der sich ergibt, wenn der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen von derzeit 14,6 Prozent auf den Zahlbetrag Ihrer Rente angewendet wird, also 7,3 Prozent Ihrer Rente. Der Zuschuss wird auf die Hälfte Ihrer tatsächlichen Beitragsaufwendungen begrenzt.

Beitragsentwicklung Gesetzliche Krankenversicherung
1970-2015 ist der Höchstbeitrag zur GKV jährlich im Schnitt um 6,18% gestiegen (1970: 50,31 EUR, 2015: 746,63 EUR)
2016 beträgt der Höchstbeitrag zur GKV bei einem allgemeinen Beitragssatz von 14,6%, einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,1 % und einem Pflegebeitragssatz von 2,6% bereits rund 747 EUR – zuzüglich diversen Zuzahlungen, für die GKV Versicherte selbst aufkommen müssen!

Leistungskürzungen GKV und strukturelle Probleme
Zusätzlich wurden in der gesetzlichen Krankenversicherung Leistungen erheblich gekürzt und Zuzahlungen eingeführt/erhöht was vor allem Ältere und Kranke belastet.

Fazit:
Solange Sie gesund sind, gibt es in den meisten Fällen wenig Argumente für einen Verbleib in der GKV.
In jedem Fall ist die Entscheidung für einen Wechsel in die private Krankenversicherung ein komplexes Thema, das mit fachkundiger Begleitung durch einen Spezialisten fundiert durchdacht werden sollte.


Zugang Private Krankenversicherung

Annahmevoraussetzungen
Eine private Krankenvollversicherung kommt für alle Personen in Betracht, die nicht nach § 5 SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Dies sind in der Regel:

• Beamte, Richter und andere Personen mit Anspruch auf Beihilfe
• Selbständige und Freiberufler
• Arbeiter, Angestellte sowie freiberuflich tätige Künstler und Journalisten mit einem Bruttoeinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2016: 56.250 Euro)[5]
• Personen ohne eigenes Einkommen oder mit einem Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze, auch befreite Studenten (2014: 450 Euro im Monat, z. B. Hausfrauen, Hausmänner oder Kinder)

Es gelten dieselben Voraussetzungen wie für Arbeitnehmer, bei Bruttoeinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze ist eine Befreiung von der Künstlersozialkasse (KSK) möglich; diese zahlt dann analog zum Arbeitgeberanteil einen Zuschuss zur Krankenversicherung.
Grundlage für den Vertragsabschluss bei einem privaten Krankenversicherer ist wie bei anderen Versicherungsarten das individuelle Risiko. Für die private Krankenversicherung sind das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand vor Vertragsbeginn, die Berufsgruppe und die zu versichernde Leistung maßgeblich. Bei bestimmten Krankheitsrisiken oder bereits vorliegenden Erkrankungen kann bei Vertragsbeginn ein Risikozuschlag oder aber ein Leistungsausschluss vereinbart werden. Ausgenommen hiervon ist der Basistarif, für den ein Aufnahmeanspruch besteht. Bei schlechter finanzieller Lage kann die Versicherung den Versicherungsantrag ablehnen, z.B. bei negativer Schufa.
Erstmals Beihilfeberechtigte (Beamte auf Probe und Lebenszeit, aber nicht Beamte auf Widerruf/Beamtenanwärter) können sich zudem im Rahmen der sogenannten „Öffnungsaktion“ bei teilnehmenden privaten Krankenversicherungen unabhängig von Vorerkrankungen (damit auch Behinderungen) und mit einem Risikozuschlag von maximal 30 Prozent versichern.
JEG
Für die Aufnahme in der privaten Krankenversicherung (PKV) gelten bestimmte Voraussetzungen. Arbeitnehmer müssen dazu mit ihrem Brutto-Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze (oder: Jahresarbeitsentgeltgrenze – JAEG) liegen. Die Einkommensgrenze ist eine Pflichtgrenze, die über den Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse entscheidet.


Die Entwicklung der JAEG können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen:
2013 – 52.200 EUR
2014 – 53.550 EUR
2015 – 54.900 EUR
2016 – 56.250 EUR
2017 – 57.600 EUR
2018 – 59.400 EUR

2019 – 60.750 EUR (voraussichtlich)


Als Angestellter erhalten Sie einen Zuschuss von Ihrem Arbeitgeber
Das Wichtigste in Kürze
• Der Arbeitgeber beteiligt sich mit einem steuerfreien Zuschuss an der privaten Krankenversicherung (PKV) seiner Angestellten.
• Der Zuschuss ist begrenzt auf den Arbeitgeberanteil in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Beitragsbemessungsgrenze 2019: 4.537,50 Euro monatlich
331,24 Euro mtl. (7,3 Prozent aus 4.537,50 Euro monatlich)
• Bei jüngeren Arbeitnehmern ohne Kinder beträgt er in der Regel genau die Hälfte der PKV-Prämie.
• Eine Selbstbeteiligung oder Beitragsrückerstattungen beeinflussen nicht die Höhe des Arbeitgeberzuschusses.
• Der Beitragszuschuss zur privaten Pflegeversicherung wird auf dieselbe Weise ermittelt wie jener zur Krankenversicherung.

Wichtige Parameter bei der Auswahl des richtigen Versicherers:

  • Beitragsentwicklung der Tarife
  • Flexibilität der Tarifauswahl
  • Gegenüberstellung der Leistungen mehrerer Tarife
  • Geld kann nicht mit Gesundheit aufgerechnet werden
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